Die Einführung der Gelben Tonne ab 01.01.2021 im Regionalverband Saarbrücken ohne Stadt Saarbrücken
Die Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind laut Verpackungsgesetz (VerpackV) verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch wieder zurückzunehmen und zu recyceln.
Die dualen Systeme in Deutschland organisieren in deren Auftrag die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Hierfür melden Industrie und Handel jeweils ihre auf den Markt gebrachten Verkaufsverpackungsmengen nach Materialart und bezahlen für die zu erbringenden Dienstleistungen entsprechende Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an ihr duales System. Aktuell sind es zehn privatwirtschaftlich organisierte Systeme, die mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche diese Aufgabe erfüllen.
Die Systeme führen in 48 von 52 Städten und Gemeinden im Saarland ab dem kommenden Jahr die Gelbe Tonne für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder sonstigen systembeteiligungspflichtigen Materialien.
Wadgassen, Eppelborn, Mettlach und St. Ingbert setzen weiterhin auf den Gelben Sack.
Die Gelbe Tonne wird im Regelfall ein Fassungsvermögen von 120 Litern haben und im 14-Tages-Rhythmus geleert. Für größere Familien und Mehrparteienhäuser wurden Sonderregelungen vereinbart: Haushalte mit mehr als vier Personen erhalten eine 240 Liter Tonne, für Mehrfamilienhäuser werden 1100 Liter Gefäße zur Verfügung gestellt.
Die Gelbe Tonne ist für die Bürger/innen kostenlos. Die Aufstellung der Gelben Tonne wird von den Entsorgungsdienstleistern der dualen Systeme organisiert und durchgeführt.
Eine Verpflichtung, die Gelbe Tonne zu nutzen, gibt es nicht. Es ist verpflichtend, die Verpackungen vom Restabfall zu trennen und der Verwertung zuzuführen.
Sie können einen Großteil an Verpackungen im Rahmen Ihres Einkaufs auch in den Läden lassen.
Zu Verfügung stehen Gelbe Tonnen mit 120 oder 240 Liter Fassungsvermögen sowie Container mit 1100 Litern. Als Richtwert gilt 30 Liter pro Einwohner und Abfuhr.
Demnach werden die 120 Liter Gefäße für vier Personen, die 240 Liter für fünf Personen und die Container für Wohnanlagen und Handwerkerbetriebe veranschlagt.
Dabei kann es passieren, dass sich mehrere Mietparteien in einem Haus die Tonne teilen müssen, denn die Gefäße werden nicht pro Haushalt, sondern pro Grundstück verteilt. Bei einem Gebäude mit drei Haushalten wird die Größe der Tonne dann zum Beispiel nach der Personenzahl im gesamten Haus festgelegt und nicht nur drei Tonnen aufgestellt.
Bitte beachten Sie aber, dass nur Grundstücks-/Wohnungseigentümer und/oder Hausverwalter die Gelbe Tonne bestellen können.
Gelbe Säcke für die Sammlung von Verpackungsabfällen werden noch bis zum Ende der Aufstellung der Gelben Tonne (geplant März 2021) abgeholt.
Beachten Sie aber bitte, dass ab dem 01.01.2021 keine Gelben Säcke mehr mitgenommen werden, wo bereits Gelbe Tonnen aufgestellt sind.
Falls bei Ihnen einmal Verpackungsabfall anfällt, der nicht mehr in Ihre Gelbe Tonne passt, können Sie diesen ausnahmsweise in einem transparenten Kunststoffsack an die Gelbe Tonne hängen.
Für die Stadt Völklingen gilt:
Transparente Kunststoffsäcke können kostenlos auf dem Recyclinghof (Ort wird noch benannt) abgegeben werden.
An den Tonnen werden seitlich am Korpus Etiketten mit Adressen (Straße/Hausnummer/PLZ/Ort) angebracht.
Sollte das Gefäß in unser Fahrzeug gefallen sein, bekommen Sie kostenfreien Ersatz.
Wird das Gefäß im Zuge der Leerung durch uns beschädigt, bekommen Sie kostenfreien Ersatz oder Reparatur. In allen anderen Fällen, wird das Gefäß in Rechnung gestellt.
Stellen Sie ihr Gefäß zur nächsten Leerung bereit und hängen Sie transparente Säcke mit eventuellen Übermengen daran.
Die Erstaufstellung ist kostenlos. Spätere Änderungswünsche werden entgeltlich vorgenommen. Die aktuellen Preise können in den AGB nachgelesen werden.
Sie haben ein 14tägiges Rücktrittsrecht. In der Regel liefern wir erst nach dieser Frist aus. Wenn diese Frist verstrichen ist, berechnen wir die Rücknahme des Gefäßes.